Nicht die Augen verschließen!
Sie sehen ausgehungerte Pferde oder Rinder, misshandelte oder kranke Tiere, Hunde, die ohne Hütte draussen an der Kette leben, verletzte Katzen oder Sie werden auf einen illegalen Züchter aufmerksam?
Der erste Schritt ist immer die Mißstände zu dokumentieren.
Machen Sie Fotos mit dem Handy, ohne das Grundstück der Personen zu betreten.
Finden Sie heraus, wem die Tiere gehören und versuchen Sie mit dem Besitzer oder auch den Nachbarn Kontakt aufzunehmen. Vielleicht können Missstände in einem freundlichen Gespräch behoben werden. Versuchen Sie, das Gewissen der Halter zu erreichen, schließlich wollen Sie in erster Linie den Tieren helfen und nicht den Leuten schaden. Oftmals sind die Halter überfordert und brauchen Hilfe.
Wenn sich die Tierhalter uneinsichtig zeigen oder gar unfreundlich werden, können Sie :
- die Polizei oder den Bürgermeister kontaktieren, vor allem der Bgm darf sofort eingreifen!
- uns kontaktieren
- eine Mail senden an das Vet. Amt: ubea.dgarne@spw.wallonie.be
- oder die 1718 (franz. Sprache), bzw. die 1719 (deutsche Sprache) wählen und die Tierquälerei melden
Weder wir, noch das Vet. Amt oder die 1718 (Region Wallone) geben Ihren Namen weiter!
Bei Mißständen auf Bauernhöfen können Sie auch die AFSCAR kontaktieren:
Sankt Vith
Aachener Straße 101
B-4780 SANKT VITH
BELGIEN
Tel. :+ 32 80 29 11 90
oder + 32 478 87 62 13 (Nur in Notfällen und ausserhalb der Arbeitszeiten)
Auch die Polizei oder der Bürgermeister sind verpflichtet, tierschutzrelevante Missstände aufzunehmen und zu verfolgen , zudem sind die Gemeinden für das Einfangen und das Versorgen von Streunertieren verantwortlich!
Laut Tierschutzgesetz gilt:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen
- zudem gibt es strenge Gesetze bezüglich der Hunde- und Katzenzucht